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7. Dez. 2024
Lockerung der Wohnkreditregelungen ab 2025: Erleichterter Zugang und neue Perspektiven für den Immobilienmarkt
Von:
Silan Immobilien
Die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V), die seit August 2022 in Österreich strenge Vorgaben für die Vergabe von Wohnkrediten festlegt, wird am 30. Juni 2025 auslaufen. Diese Verordnung schrieb unter anderem vor, dass Kreditnehmer mindestens 20 % Eigenmittel einbringen müssen, die Kreditlaufzeit auf maximal 35 Jahre begrenzt ist und die monatliche Kreditrate nicht mehr als 40 % des verfügbaren Nettoeinkommens betragen darf.
Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat festgestellt, dass die KIM-V effektiv war und die Risiken im Immobiliensektor deutlich minimiert hat. Der Anteil ausgefallener Wohnimmobilienkredite entwickelte sich günstiger als erwartet, sodass aktuell kein systemisches Risiko für die Finanzmarktstabilität festgestellt wird.
Mit dem Auslaufen der KIM-V werden die strengen Kreditvergabestandards nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch erwartet das FMSG, dass die Banken weiterhin verantwortungsbewusst agieren und etablierte Standards einhalten. Um dies zu gewährleisten, sollen die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und die Finanzmarktaufsicht (FMA) alternative Maßnahmen wie Leitlinien oder kapitalbasierte Vorgaben prüfen.
Wirtschaftsvertreter begrüßen das Auslaufen der KIM-V als positiven Impuls für den Wohnungsmarkt. Sie argumentieren, dass die bisherigen strengen Regeln den Erwerb von Wohneigentum erschwert und den Wohnungsneubau gehemmt haben. Mit der Lockerung der Kreditvergaberegeln ab Mitte 2025 erhoffen sie sich eine Belebung des Wohnbaus und erleichterten Zugang zu Wohnkrediten für Haushalte.
Zusammenfassend bedeutet das Auslaufen der KIM-Verordnung ab dem 30. Juni 2025 eine Lockerung der bisherigen strengen Kreditvergaberegeln. Dies könnte den Zugang zu Wohnkrediten erleichtern und den Wohnungsmarkt beleben. Gleichzeitig wird erwartet, dass Banken weiterhin verantwortungsvolle Kreditvergabestandards einhalten, um die Finanzstabilität zu gewährleisten.